Apperzeption
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Definition: Der Begriff der Apperzeption (lat.: begrifflich urteilendes Erfassen, (bewusste) Wahrnehmung, aktive Aufnahme eines (sinnlich) Gegebenen ins Bewusstsein) wird von C. G. Jung definiert als psychischen Vorgang, durch den ein neuer psychischer Inhalt (Erkenntnis, Bewertung, Intuition, Sinneswahrnehmung) ähnlichen, schon vorhandenen Inhalten so angegliedert wird, dass er vom Bewusstsein als klar und verstanden interpretiert werden kann. Dabei unterscheidet er zwischen aktiver Apperzeption, die einer subjektiven Absicht entspringt und passiver Apperzeption, bei der ein „neuer Inhalt von außen (durch die Sinne) oder von innen (aus dem Unbewussten z. B. Träumen) sich dem Bewusstsein aufdrängt und sich die Aufmerksamkeit gewissermaßen erzwingt.“ (Jung, GW 6, § 753).
Information: Die Apperzeption ist für die Psyche ein wichtiger Prozess, da erst durch sie äußere Dinge so in den vorhandenen Wissensbestand sinnvoll eingliedert werden können. Dabei ergibt sich als „Ergebnis immer eine Mischung aus Realität und Fantasie, eine Kombination von persönlicher Erfahrung und archetypischer Imago“ (Samuels et. al., 1989 b, S. 42).
Literatur: Standard.
Autor: H. Obleser