Wille: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. Juli 2024, 12:02 Uhr

Keyword: Wille

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Definition: Allgemein wird unter Wille im Unterschied zum Trieb oder Drang, der den Menschen motiviert oder unbewusst antreibt, der bewusste geistige Akt verstanden, mit dem ein Ziel angestrebt oder ein Wert als sinnvoll und erstrebenswert bejaht, ein anderes verworfen wird. Gleichzeitig mit dem Willen existieren oder entwickeln sich auch Gegentendenzen. Ob ein geistiger Willensakt tatsächlich in Handlung umgesetzt wird, hängt davon ab, wie stark die ihm entgegentretenden Tendenzen sind. Bezeichnend für den menschlichen Willen ist, dass das Individuum - zumindest zeitweilig - fähig ist, gegen sein eigenes vitales Interesse oder Bedürfnis zu handeln.

Information: C. G. Jung definiert den Willen als eine dem > Bewusstsein zur Verfügung stehende - also disponible - psychische > Energie. Den Willensvorgang versteht er als einen energetischen Prozess, der durch eine bewusste Motivation ausgelöst wird. (vgl. Jung, GW 6, § 844) Wille ist also im Gegensatz zur komplexgesteuerten (> Komplex), instinktgebundenen (> Instinkt), gelernten oder automatischen Reaktion, die Fähigkeit des Menschen, sich aufgrund von emotionalen und rationalen Urteilen mit mehr oder weniger Bewusstheit für Handlungen oder Verhaltensweisen zu entscheiden (> Ethik > Moral > Stimme). Die für diesen Entscheidungsakt zur Verfügung stehende disponible Energie ist das, was den Menschen aus seiner völligen Gebundenheit an unpersönliche psychische Vorgänge heraustreten lässt und zum Menschen und Individuum macht.

Diskussion: Jung unterscheidet die Funktion des Willens für den Menschen je nach individueller Situation und Lebensalter (> Individualität > Kollektivpsyche). Für den Menschen, der als Individuationsaufgabe die Aufgaben der 1. Lebenshälfte (> Individuation: die erste Lebenshälfte) zu bewältigen hat, sieht er es als notwendig an, sein bewusstes > Ich so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten und sich als steuerndes und bestimmendes Willenswesen zu erleben, d. h. auch, seinen Willen zu erziehen: ".. so darf er gar nicht an etwas in ihm Wirkendes, das nicht mit seinem Willen identisch wäre, glauben. Er muss sich als Willenswesen fühlen.. oder alles seinem Willen unterworfen wähnen, denn ohne diese Illusion gelänge ihm wohl die soziale Anpassung nicht.. Anders aber beim Menschen der zweiten Lebenshälfte, der es nicht mehr nötig hat, seinen Willen zu erziehen, der vielmehr, um den Sinn seines individuellen Lebens zu verstehen, der Erfahrung seines eigenen Wesens bedarf.“ (Jung, GW 16, § 109). Unter der zweiten Perspektive verändert sich die Frage des Willens: der Wille wird nicht mehr als ein Akt eines freien und unabhängigen > [[Ichs verstanden, sondern als Ausdruck der bewusst-unbewussten > [[Selbstregulation des gesamten Organismus (> Selbst).

Literatur:

Autor: H. Obleser