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<b>Keyword: </b> Inzest
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<b>Definition:</b> Inzest (lat. incestus: unrein, unkeusch, unzüchtig; lat. incestare: beflecken, schänden) bezeichnet allgemein sexuelle Kontakte zwischen Familienangehörigen, also nicht nur zwischen Erwachsenen und Kindern, sondern auch zwischen Geschwistern. In einer engeren Definition versteht man unter Inzest eine Sonderform des sexuellen Missbrauches (> [[Missbrauch, sexueller]]), den intrafamiliären sexuellen Kindesmissbrauch. Dieser schließt nicht nur vollzogenen Geschlechtsverkehr ein, sondern jede Handlung, die mit der Absicht verbunden ist, ein Kind sexuell zu stimulieren oder ein Kind für die sexuelle Erregung des Täters oder anderer Personen zu benutzen. Dabei spielen meist nichtsexuelle Bedürfnisse (z. B. das Bedürfnis nach emotionaler Zuwendung, Schutz- oder Machtbedürfnisse) eine wesentliche Rolle.  
<b>Definition:</b> Inzest (lat. incestus: unrein, unkeusch, unzüchtig; lat. incestare: beflecken, schänden) bezeichnet allgemein sexuelle Kontakte zwischen Familienangehörigen, also nicht nur zwischen Erwachsenen und Kindern, sondern auch zwischen Geschwistern. In einer engeren Definition versteht man unter Inzest eine Sonderform des sexuellen Missbrauches (> Sexueller Missbrauch), den intrafamiliären sexuellen Kindesmissbrauch. Dieser schließt nicht nur vollzogenen Geschlechtsverkehr ein, sondern jede Handlung, die mit der Absicht verbunden ist, ein Kind sexuell zu stimulieren oder ein Kind für die sexuelle Erregung des Täters oder anderer Personen zu benutzen. Dabei spielen meist nichtsexuelle Bedürfnisse (z. B. das Bedürfnis nach emotionaler Zuwendung, Schutz- oder Machtbedürfnisse) eine wesentliche Rolle.  


<b>Information:</b> Wichtiger noch als die realen Verwandtschaftsverhältnisse (intrafamiliär) ist die Qualität der Beziehung zwischen den, an der sexuellen Handlung beteiligten, Personen. Es kann sich bei Inzest auch um eine sehr vertraute Beziehung zu nicht verwandten Personen handeln (z. B. Stiefeltern, Stiefgeschwister, Partner der Mutter, Babysitter, etc.). Typisch für die Missbrauchsbeziehung ist eine Pseudopartnerschaft, d. h. eine nur scheinbare Ebenbürtigkeit bei tatsächlich bestehenden, strukturellen Unterschieden hinsichtlich Macht, Verantwortung, sexueller, emotionaler und sozialer Reife. Dabei legt der Täter dem Opfer meist ein Gebot zur Geheimhaltung der Missbrauchshandlung auf, was die Sprachlosigkeit und Ohnmacht des Opfers verstärkt. Nach §173 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist Inzest strafbar.  
<b>Information:</b> Wichtiger noch als die realen Verwandtschaftsverhältnisse (intrafamiliär) ist die Qualität der Beziehung zwischen den, an der sexuellen Handlung beteiligten, Personen. Es kann sich bei Inzest auch um eine sehr vertraute Beziehung zu nicht verwandten Personen handeln (z. B. Stiefeltern, Stiefgeschwister, Partner der Mutter, Babysitter, etc.). Typisch für die Missbrauchsbeziehung ist eine Pseudopartnerschaft, d. h. eine nur scheinbare Ebenbürtigkeit bei tatsächlich bestehenden, strukturellen Unterschieden hinsichtlich Macht, Verantwortung, sexueller, emotionaler und sozialer Reife. Dabei legt der Täter dem Opfer meist ein Gebot zur Geheimhaltung der Missbrauchshandlung auf, was die Sprachlosigkeit und Ohnmacht des Opfers verstärkt. Nach §173 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist Inzest strafbar.  


Neben dieser konkreten Bedeutung findet der Inzest-Begriff in der Analytischen Psychologie (> [[Analytische Psychologie]]) und der > [[Psychoanalyse]] auch in symbolischem Zusammenhang Verwendung (> [[Inzest]], [[Heldeninzest]] > [[Inzest, matriarchaler]]; > [[Inzest, symbolischer]]; [[Inzest, uroborischer]]).
Neben dieser konkreten Bedeutung findet der Inzest-Begriff in der Analytischen Psychologie (> [[Analytische Psychologie]]) und der > [[Psychoanalyse]] auch in symbolischem Zusammenhang Verwendung (> [[Inzeststufen]], > [[Inzestfantasie]]).


<b>Literatur:</b> Bovensiepen, G., Sidoli, M. (1999): Inzestfantasien und selbstdestruktives Handeln; Hirsch, M. (1994): Realer Inzest; Stein, R. (1981): Inzest und Liebe.
<b>Literatur:</b> Bovensiepen, G., Sidoli, M. (1999): Inzestfantasien und selbstdestruktives Handeln; Hirsch, M. (1994): Realer Inzest; Stein, R. (1981): Inzest und Liebe.


<b>Autor:</b> B. Banholzer
<b>Autor:</b> B. Banholzer

Aktuelle Version vom 10. Februar 2025, 15:05 Uhr

Keyword: Inzest

Links: > Inzestfantasie > Inzeststufen > Sexueller Missbrauch > Ödipuskomplex > Sexualität > Trauma/Traumatisierung > Verwandtschaftslibido

Definition: Inzest (lat. incestus: unrein, unkeusch, unzüchtig; lat. incestare: beflecken, schänden) bezeichnet allgemein sexuelle Kontakte zwischen Familienangehörigen, also nicht nur zwischen Erwachsenen und Kindern, sondern auch zwischen Geschwistern. In einer engeren Definition versteht man unter Inzest eine Sonderform des sexuellen Missbrauches (> Sexueller Missbrauch), den intrafamiliären sexuellen Kindesmissbrauch. Dieser schließt nicht nur vollzogenen Geschlechtsverkehr ein, sondern jede Handlung, die mit der Absicht verbunden ist, ein Kind sexuell zu stimulieren oder ein Kind für die sexuelle Erregung des Täters oder anderer Personen zu benutzen. Dabei spielen meist nichtsexuelle Bedürfnisse (z. B. das Bedürfnis nach emotionaler Zuwendung, Schutz- oder Machtbedürfnisse) eine wesentliche Rolle.

Information: Wichtiger noch als die realen Verwandtschaftsverhältnisse (intrafamiliär) ist die Qualität der Beziehung zwischen den, an der sexuellen Handlung beteiligten, Personen. Es kann sich bei Inzest auch um eine sehr vertraute Beziehung zu nicht verwandten Personen handeln (z. B. Stiefeltern, Stiefgeschwister, Partner der Mutter, Babysitter, etc.). Typisch für die Missbrauchsbeziehung ist eine Pseudopartnerschaft, d. h. eine nur scheinbare Ebenbürtigkeit bei tatsächlich bestehenden, strukturellen Unterschieden hinsichtlich Macht, Verantwortung, sexueller, emotionaler und sozialer Reife. Dabei legt der Täter dem Opfer meist ein Gebot zur Geheimhaltung der Missbrauchshandlung auf, was die Sprachlosigkeit und Ohnmacht des Opfers verstärkt. Nach §173 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist Inzest strafbar.

Neben dieser konkreten Bedeutung findet der Inzest-Begriff in der Analytischen Psychologie (> Analytische Psychologie) und der > Psychoanalyse auch in symbolischem Zusammenhang Verwendung (> Inzeststufen, > Inzestfantasie).

Literatur: Bovensiepen, G., Sidoli, M. (1999): Inzestfantasien und selbstdestruktives Handeln; Hirsch, M. (1994): Realer Inzest; Stein, R. (1981): Inzest und Liebe.

Autor: B. Banholzer