Realitätsprüfung
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Definition: Die Realitätsprüfung - Realität (lat. res: Sache, Ding) meint Wirklichkeit, reale Lage, Gegebenheit - ist eine Bezeichnung für die psychische Fähigkeit (> Ich-Funktionen), zwischen Innen und Außen, Fantasie und Wirklichkeit, Selbst und äußeren Personen zu unterscheiden. Bezugsrahmen der Realitätsprüfüng ist eine alltägliche, für gewöhnlich nicht hinterfragte ("Common Sense"-) Realität, die mit der Wirksamkeit unbewusster Vorgänge nicht rechnet und sich an die, als objektiv angenommenen, "Tatsachen" hält.
Information: Die Realitätsprüfüng ist sowohl differenzialdiagnostisch in deskriptiv-psychopathologischer Hinsicht, als auch in der Perspektive der Analytischen Psychologie von Bedeutung: Bei Psychosen ist sie nicht mehr sicher möglich, im ausgeprägten Wahn z. B. durch eine pathologische (Schein-) Wirklichkeit ersetzt, von deren Realität der Betroffene allerdings mit stärkerer, subjektiver Gewissheit überzeugt ist, als das Alltagsbewusstsein von der Common-Sense-Wirklichkeit. Bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung kann die Realitätsprüfüng verzerrt bzw. erschwert sein, während sie bei den Neurosen komplexhaft (> Komplex) verstellt, aber letztlich erhalten ist: "In der Neurose ist das Ersatzprodukt eine Fantasie individueller Provenienz und Tragweite, und es fehlen, bis auf Spuren, jene archaischen Züge, die für die Fantasien der Schizophrenie charakteristisch sind. Bei den Neuosen handelt es sich nie um einen wirklichen Realitätsverlust, sondern um eine Verfälschung der Wirklichkeit. Bei der Schizophrenie ist letztere aber tatsächlich in bedeutendem Ausmaß in Verlust geraten." (Jung, GW 5, § 200). Die Realitätsprüfüng ist eine der wichtigsten psychischen Funktionen. Sie kann dann inflationär (> Inflation) werden, wenn z. B. die in Traum, Psychose oder neurotischem Symptom deutlich werdende Wirksamkeit unbewusster Einflüsse im Namen eines Realismus verleugnet wird.
Keine.
Literatur: Keine.
Autor: E. Frick